Urteil zu Medizin-Studienplätzen

Rüffel für die Kultusminister

von Redaktion

Karlsruhe hat gesprochen – und die Bildungspolitik wackelt. Mit dem Urteilsspruch zum Numerus Clausus beim Medizinstudium haben die Richter Selbstgewissheiten der Kultusminister erschüttert und auch den Bildungsföderalismus traditioneller Prägung erledigt. Sie haben die komplizierten Vorauswahlverfahren der Universitäten zerlegt und den Wert der Hochschulreife an sich betont. Die beliebte Praxis, Medizinstudenten vorab auf bestimmte Studienorte festzunageln („Ortspräferenz“) unterminiere die Chancengleichheit. Leider haben die Kultusminister nicht selbst eingesehen, dass an den Universitäten durch überbordende Zulassungsbeschränkungen – nicht nur in Medizin – mittlerweile Willkür herrscht. Wieder einmal hat sich die Kultusministerkonferenz als reformuntauglicher Tanker erwiesen. Kaum zu glauben, dass sich das bis Ende 2019 – diese Frist setzt Karlsruhe – ändern wird.

Der eigentliche Anlass des Urteils – das Medizinstudium – gerät da fast etwas in den Hintergrund. Es ist aber schon so: Wer heute Arzt werden will, der sollte sich erst mal juristischen Beistand holen – so kompliziert sind die von Uni zu Uni abweichenden Aufnahmebedingungen. Abiturnote, Ortswünsche, Wartezeiten – das alles ist nun zu hinterfragen. Ja, auch die Abiturnoten. Denn Karlsruhe rügt ausdrücklich die mangelnde Vergleichbarkeit der Noten, nach denen potenzielle Mediziner ausgesiebt werden. Das führe „zu einer gewichtigen Ungleichbehandlung“ der Abiturienten – übrigens vor allem zum Nachteil der bayerischen. Sehr knifflig wird die Aufgabe, die Wartezeiten verhinderter Medizinstudenten künftig zu begrenzen. Sieben Jahre im Schnitt sind zu lang. Karlsruhe fordert zu Recht ein „noch angemessenes Maß“. Die Möglichkeit, im Gegenzug die Zahl der Studienplätze deutlich zu erhöhen, werden die Minister aus Kostengründen kaum haben. Hier weiß Karlsruhe leider auch keinen Königsweg.

Dirk Walter

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