Mit Artikel 7 des EU-Vertrags soll sichergestellt werden, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten an Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit halten. Er sieht bei „schwerwiegender und anhaltender Verletzung“ der Werte als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vor.
Die Hürden dafür sind hoch. Das Verfahren sieht vor, dass zunächst offiziell festgestellt wird, dass in Polen die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ von EU-Werten besteht. Dafür wäre im Rat der Mitgliedstaaten eine Vier-Fünftel-Mehrheit erforderlich – das heißt 22 Länder müssten zustimmen. In einem zweiten Schritt müssten die EU-Partner Polens dann sogar einstimmig feststellen, dass eine „schwerwiegende und anhaltende Verletzung“ der Werte tatsächlich vorliegt. Erst danach könnte mit sogenannter qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, die Stimmrechte Polens in der EU auszusetzen. Zustimmen müssen also mindestens 20 Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung.