EU-Sanktionsverfahren gegen Polen

Überfälliges Warnsignal

von Redaktion

Erstmals in der Geschichte der EU greift die Kommission zum äußersten Mittel, um einen Mitgliedstaat zur Räson zu bringen. Mit Artikel 7 des EU-Vertrags, martialisch „Atombombe“ genannt, soll die erzkonservative Regierung Polens gezwungen werden, ihre umstrittene Justizreform zu ändern. Hierin sehen die Kommissare als Hüter der Verträge einen schweren Verstoß gegen Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, also Grundwerte der EU. Erhielte das Verfahren grünes Licht in Europäischem Rat und Parlament, könnte dem starken Mann in Warschau, Lech Kaczynski, und seiner Truppe am Ende als Höchststrafe der Entzug des Stimmrechts in Brüssel drohen. EU-Kritiker werden wieder das Gespenst der „Brüsseler Diktatur“ an die Wand malen. Doch das Vorgehen ist ein lange überfälliges Warnsignal und deshalb richtig.

Realistisch betrachtet wird es ohnehin nicht zum Äußersten kommen. Denn die Bruderschaft der Autokraten kann sich wechselseitig schützen. Stimmrechtsentzug kann nur einstimmig beschlossen werden. Diesmal wird der Ungar Orban sein Veto einlegen. Kaczynski könnte sich dann im umgekehrten Fall revanchieren. Beide verfolgen das alte Hausrezept der Verfechter einer gelenkten Demokratie, wie der Russe Putin es gerne ausdrückt: Erst werden die Medien an die Leine gelegt, es folgt die Justiz, dann die Opposition. Am Ende ist die Freiheit futsch.

Ein gewisser Herr Erdogan hat dies im Verlaufe der letzten Jahre mustergültig vorexerziert. So weit darf es die EU nicht kommen lassen, wenn sie ihre Seele retten will.

Alexander Weber

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