Aktuelles in Kürze

von Redaktion

Bombenexplosion

Bei der Explosion einer Bombe in einem Supermarkt im russischen St. Petersburg sind am Mittwoch mindestens zehn Menschen verletzt worden. Laut Staatsanwaltschaft war der Sprengsatz mit Metallteilen gespickt und explodierte in einem Schließfach in Kassennähe. Die Behörde ermittelt wegen versuchten Mordes, aber schließt einen Terroranschlag nicht aus. Im April waren bei einem Bombenanschlag auf die U-Bahn in St. Petersburg 15 Menschen getötet worden. Mitte Dezember konnten russische Sicherheitskräfte weitere Anschläge in der Stadt verhindern.

Israel will einen geplanten Bahnhof nahe der Klagemauer in Jerusalems Altstadt nach US-Präsident Donald Trump benennen. Transportminister Israel Katz sagte, man danke ihm „für seine mutige und historische Entscheidung“, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen.

Eine Nachkriegsordnung in Syrien mit Präsident Baschar al-Assad an der Spitze ist für den türkischen Regierungschef Recep Tayyip Erdogan unvorstellbar. „In Syrien mit Assad zu gehen, funktioniert absolut nicht“, sagte er laut der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu bei einem Besuch in Tunis. Assad sei ein „Terrorist“.

Der Mann, der an Heiligabend mit seinem Auto in die Berliner SPD-Zentrale gerast war, hat laut Staatsanwaltschaft kein politisches Motiv gehabt. Es gebe weder Erkenntnisse zu einem links- oder rechtsextremistischen noch zu einem islamistischen Hintergrund, sagte Sprecher Martin Steltner am Mittwoch. Vermutet werde eher eine Mischung aus Wut, Unzufriedenheit und psychischen Problemen. Der Mann soll in Selbstmord-Absicht gehandelt haben.

Der Fall des Karlsruher Terrorverdächtigen wirft neue Fragen auf: Nach Informationen von SZ, NDR und WDR wird der in Freiburg geborene 29-Jährige irakisch-kurdischer Herkunft vor allem durch die Aussagen eines V-Mannes des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg belastet. Der inhaftierte Terrorverdächtige wiederum soll diesen zuvor zwei Mal bei der Polizei angeschwärzt haben. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft betonte indes: Der Haftbefehl stütze sich nicht nur auf Angaben des V-Mannes.

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