Union pocht auf Alterstests bei Flüchtlingen

von Redaktion

Nach der Bluttat im pfälzischen Kandel verlangen immer mehr Politiker eine Änderung der Praxis – Ärzte skeptisch

Landau/München – Nach dem gewaltsamen Tod einer 15-Jährigen im pfälzischen Kandel ist eine neue Debatte über Alterstests bei Flüchtlingen entbrannt. Während die Ermittlungen zu der Bluttat noch laufen, forderte die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) am Dienstag bundeseinheitliche Verfahren zur Altersfeststellung von mutmaßlich minderjährigen Asylbewerbern. Wie berichtet, will auch die CSU auf ihrer Klausur in Seeon obligatorische Tests für angeblich minderjährige Flüchtlinge fordern. Das Thema Asyl dürfte auch das heutige Sondierungs-Gespräch der Spitzen von Union und SPD überschatten.

Die Altersfrage beschäftigt im Fall Kandel die Ermittler: Als tatverdächtig gilt der Ex-Freund des getöteten Mädchens, ein Flüchtling aus Afghanistan, der nach offiziellen Angaben 15 Jahre alt ist. Der Vater der Jugendlichen hatte gesagt: „Er ist nie und nimmer erst 15 Jahre alt. Wir hoffen, dass wir durch das Verfahren jetzt sein wahres Alter erfahren.“

Die Leitende Oberstaatsanwältin im pfälzischen Landau, Angelika Möhlig, erklärte: „Ermittlungen laufen bezüglich Motiv, Hintergrund der Tat, genauem Ablauf der Tat.“ Dazu gehöre auch, zu sichten, welche Hinweise bislang zum Alter des Verdächtigen vorlägen und diese Erkenntnisse zu bewerten.

CDU-Politikerin Kramp-Karrenbauer sagte im ZDF, es sei das „gute Recht des deutschen Staates“, mit ärztlichen Tests zu klären, ob die Altersangaben mutmaßlich minderjähriger Migranten medizinisch nachvollziehbar seien. Im Saarland müssten sich Flüchtlinge im Zweifel einer Prüfung anhand der Handknochen unterziehen. Bei 35 Prozent dieser Fälle sei festgestellt worden, dass es sich um Volljährige und nicht um Jugendliche handelte.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, kritisierte die Alterstests hingegen. „Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl“, sagte Montgomery der „SZ“. Das Röntgen des Handgelenks ohne medizinische Notwendigkeit sei „ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“. Bei Alterstests werden auch Gewicht, Größe, Zähne, Achselhöhlen, Brust und Geschlechtsteile untersucht.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte, es sei ausreichend, dass Jugendämter nur im Zweifelsfall oder auf Antrag der Betroffenen die Möglichkeit haben, eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen. Der Grünen-Politiker Boris Palmer brachte eine Umkehr der Beweispflicht ins Gespräch. „Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt.“

Das 15-jährige Mädchen in Kandel war am 27. Dezember in einer Drogerie mit einem Messer tödlich verletzt worden. Nach neuen Erkenntnissen hatte die Jugendliche am 15. Dezember Anzeige wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte gegen ihren Ex-Freund erstattet.

Auch im Freiburger Mordprozess nach dem Tod einer Studentin (19) im Herbst 2016 steht die Altersfrage im Zentrum: Angeklagt ist der Flüchtling Hussein K., der bei seiner Einreise ohne Papiere angab, aus Afghanistan zu kommen und 16 oder 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er zu, beim Alter gelogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. heute für mindestens 22. Von der Frage hängt ab, ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt.

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