Berlin – Rechtsaußen Björn Höcke muss vorerst nicht mit seinem Ausschluss aus der AfD rechnen. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus der Bundespartei erfuhr, hat das Thüringer Landesschiedsgericht in seiner Verhandlung am vergangenen Donnerstag keine parteischädigenden Verfehlungen Höckes festgestellt. Die Parteispitze hatte sich im vergangenen Februar dafür ausgesprochen, Höckes Mitgliedschaft wegen seiner Dresdner Rede vom 17. Januar 2017 zu beenden.
Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion betonte, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Fraktionssprecher Torben Braga erklärte, er habe von einem Mitglied des Landesschiedsgerichts die Auskunft erhalten, „dass frühestens gegen Mitte/Ende Februar mit einer Entscheidung zu rechnen ist“.
Der alte Bundesvorstand unter der früheren AfD-Chefin Frauke Petry hatte seinen Antrag sowohl mit Höckes Ruf nach einer „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“ begründet als auch mit seiner Kritik an angeblichen Karrieristen in der Partei. Mit Alexander Gauland und Jörg Meuthen stehen seit Anfang Dezember allerdings zwei Männer an der Parteispitze, die Höcke unterstützen. Ob sich im neuen Vorstand eine Mehrheit dafür finden wird, den Fall noch vor das Bundesschiedsgericht zu tragen, ist ungewiss.
Gemeinsam mit Höcke war am 17. Januar vergangenen Jahres auch der Richter Jens Maier bei einer Veranstaltung der AfD-Jugend im Dresdner Ballhaus Watzke aufgetreten. Der Vorstand erteilte Maier, der inzwischen Bundestagsabgeordneter ist, am Montag eine Abmahnung wegen eines rassistischen Kommentars über Noah Becker, den Sohn von Boris Becker. dpa