Streikrecht für Beamte

Die Lehrer-Frage

von Redaktion

Es bahnt sich ein Urteil an, das den Staatsapparat gehörig durcheinanderwirbeln könnte. Das Verfassungsgericht muss morgen die Frage klären, ob Beamte ein Streikrecht bekommen sollen. Und Beobachter halten es nicht für ausgeschlossen, dass damit noch eine ganz andere Frage beantwortet wird: Sind Polizisten, Richter, Finanzbeamte und Lehrer wirklich auf eine Ebene zu stellen, wenn es darum geht, die staatliche Ordnung aufrechtzuerhalten?

Bislang galt es als bewusste Entscheidung, Lehrer zu verbeamten: Der Staat gewährt seinen Staatsdienern gewisse Vorteile im Vergleich zur freien Wirtschaft, im Gegenzug erhält er Loyalität und Planungssicherheit, was ein Streikrecht ausschließt. Sollte Karlsruhe nun das eine kippen, stünde automatisch die zweite Frage im Raum: Müssen Lehrer überhaupt noch verbeamtet werden? Zur Beantwortung bräuchte man eine gesellschaftliche Debatte, die alle Facetten abdeckt. Zum Beispiel weiß man heute längst, dass frühkindliche Bildung besondere Bedeutung hat – dennoch spricht kaum einer darüber, Erzieher den Lehrern gleichzustellen. Warum eigentlich nicht?

Die Länder sind von einer einheitlichen Regelung weit entfernt: Während in Bayern fast alle Lehrer Beamte sind, gibt es in Sachsen fast gar keine. Doch weil sich deshalb kaum noch jemand für die Aufgabe findet, denkt man in Dresden gerade um. Diese Entwicklung sollte jeder bedenken, der gegen das Beamtentum zu Felde zieht.

Mike Schier

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