Türkei

Verfassungsgericht ignoriert

von Redaktion

Strafgerichte setzen von Regierung kritisierte Urteile nicht um

Istanbul – Türkische Strafgerichte verweigern die Umsetzung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts zur Freilassung von zwei Journalisten aus der Untersuchungshaft. Zuvor hatte die Regierung dem Verfassungsgericht vorgeworfen, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Anwalt Veysel Ok, der die betroffenen Journalisten Sahin Alpay und Mehmet Altan vor dem höchsten Gericht vertrat, sprach am Montag von einer „Staatskrise“. Aus Sicht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch wirft der Fall die Frage auf, „ob die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei funktioniert“.

Der Fall ist auch aus deutscher Sicht relevant, weil der seit elf Monaten ohne Anklage inhaftierte „Welt“-Korrespondent Deniz Yücel vor dem Verfassungsgericht Beschwerde gegen seine U-Haft eingelegt hat. Auch Yücel wird von Ok vertreten. Ok wollte seine Reaktion auf die Stellungnahme der Regierung beim Verfassungsgericht zu Yücels Beschwerde einreichen. Danach wäre der Weg für eine Entscheidung frei. Wann sie fällt, ist aber nicht absehbar.

In den Fällen Alpay und Altan hatte das Verfassungsgericht am Donnerstag entschieden, durch die seit mehr als einem Jahr andauernde U-Haft werde das Recht der Angeklagten auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt. Nach dieser Begründung müsste das Verfassungsgericht aus Sicht Oks auch Yücels Freilassung anordnen.

Die Regierung hatte empört auf die Entscheidung reagiert. „Das Verfassungsgericht hat mit diesem Urteil zweifellos die ihm von der Verfassung festgelegte Grenze der Befugnis und seiner Aufgaben überschritten“, kritisierte Vize-Ministerpräsident und Regierungssprecher Bekir Bozdag.

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