Berlin – Ein Jahr nach dem Scheitern des NPD-Verbotsantrags vor dem Bundesverfassungsgericht wird die rechtsextremistische Partei weiterhin mit Steuergeldern unterstützt. Zwar einigten sich die Bundesländer im Juli darauf, der NPD die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen und änderten dafür das Grundgesetz. Doch entscheiden müsste das Bundesverfassungsgericht – und dort liegt noch kein entsprechender Antrag vor.
Derweil berät eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern weiter über einen Antrag und erneute Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD. Grundsätzlich komme der Antrag in Betracht, so lautet nach dpa-Informationen ein Zwischenergebnis. Bei einer Sitzung am 24. Januar in Berlin soll über das weitere Vorgehen beraten werden.
Klar ist aber schon jetzt, dass die NPD auch ohne offiziellen Ausschluss von der Parteienfinanzierung vorerst auf den Löwenanteil an staatlicher Unterstützung verzichten muss. Da die Rechtsextremen bei der Bundestagswahl nur einen Stimmenanteil von 0,4 Prozent erzielten, fällt die Unterstützung aus Bundesmitteln weg.