Bagdad/Berlin – Eine deutsche Staatsangehörige ist im Irak wegen Zugehörigkeit zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zum Tode verurteilt worden. Die Frau mit marokkanischen Wurzeln war der Stellungnahme eines Gerichts in der Hauptstadt Bagdad zufolge von Deutschland aus nach Syrien und später in den Irak gereist, um sich den Terroristen anzuschließen. Zudem habe sie ihre beiden Töchter mitgebracht und mit IS-Kämpfern verheiratet.
Die Verurteilte habe dem IS bei seinen Taten geholfen und sei an einem Angriff auf irakische Sicherheitskräfte beteiligt gewesen, hieß es am Sonntag in der Mitteilung. Dem Gericht zufolge soll die Dschihadistin in Übereinstimmung mit dem irakischen Anti-Terror-Gesetz gehängt werden. Das Urteil kann aber noch angefochten werden.
Nach einem Bericht von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ stammt die Frau namens Lamia K. aus Mannheim. Dem Rechercheverbund zufolge hat der deutsche Botschafter in Bagdad im irakischen Außenministerium seinen Protest zum Ausdruck gebracht. Das Auswärtige Amt wollte sich dazu nicht äußern. Deutsche Staatsangehörige, die sich im Ausland in Haft befinden, werden stets konsularisch betreut. Die Todesstrafe lehnt die Bundesregierung ab.
Lamia K. soll laut NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ im Juli 2017 mit weiteren Deutschen in der Millionenstadt Mossul von irakischen Truppen verhaftet worden sein. Sie wurden auch durch Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) vernommen, dabei soll dem Bericht zufolge offenbar geworden sein, dass Lamia K. möglicherweise eine höhere Stellung in der Terrormiliz eingenommen haben könnte. dpa