Kompliziertes Verfahren

von Redaktion

EuGH regelt Umgang mit illegalen Asylbewerbern

Luxemburg – Illegal in ein EU-Land eingereiste Asylbewerber dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne Weiteres in den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals Asyl beantragt haben. Es müsste vielmehr wieder ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen werden, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Im konkreten Fall hatte ein syrischer Staatsangehöriger in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Dabei wurde festgestellt, dass er zuvor bereits in Italien internationalen Schutz beantragt hatte. Deutschland bat Italien daraufhin um seine Wiederaufnahme. Als die italienischen Behörden sich nicht quer stellten, lehnte Deutschland den Asylantrag des Syrers ab und schickte ihn wieder nach Italien. Der kehrte allerdings kurz darauf illegal nach Deutschland zurück.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall an den EuGH verwiesen. Im Raum stand unter anderem die Frage, ob Deutschland nach der illegalen Einreise für das weitere Asylverfahren zuständig sein könnte.

Nach dem Urteil des Gerichtshofs ist das nicht automatisch der Fall. Um den Asylbewerber nach Italien zurückschicken zu können, müsste Deutschland aber erneut einen Antrag auf Wiederaufnahme an die italienischen Behörden stellen. Versäumt Deutschland dabei die geltende Frist von gut zwei Monaten, könne der Betroffene einen Asylantrag in Deutschland stellen.

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