Rücktritt nach Liedbuch-Skandal

von Redaktion

Antisemitische Texte: FPÖ-Politiker Landbauer zieht Konsequenzen

Wien – Nach dem Skandal um ein Burschenschafts-Liederbuch mit antisemitischen Texten ist der FPÖ-Politiker Udo Landbauer zurückgetreten. Der 31-Jährige hatte als Spitzenkandidat seiner Partei bei den Landtagswahlen in Niederösterreich am Wochenende ein Mandat gewonnen. Nun wolle er aber alle politischen Ämter niederlegen, teilte er gestern mit und beklagte sich bei dieser Gelegenheit über Medien, die sein Haus belagert hätten. Mit dem Rückzug wolle er seine Familie schützen.

Landbauer habe die richtigen Konsequenzen gezogen, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), der seit Kurzem eine rechtskonservative Koalitionsregierung mit der FPÖ anführt. Darüber hinaus würden die Ermittlungen fortgeführt: „Jeder, der sich etwas zuschulden hat kommen lassen, ist mit der vollen Härte des NS-Verbotsgesetzes zu bestrafen“, teilte Kurz mit. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen vier Verdächtige. Die FPÖ sieht in Landbauer ein „unschuldiges Opfer einer politischen und medialen Hetze“.

Landbauer war Vizepräsident der Burschenschaft Germania. Die Existenz des 1997 neu aufgelegten Liederbuchs mit antisemitischen und rassistischen Texten wurde vergangene Woche publik. Das nährte den Verdacht, dass in den Reihen der FPÖ – entgegen den Beteuerungen der Parteispitze – weiterhin antisemitische Tendenzen verbreitet sind. Landauer beteuerte wiederholt, er habe von dem Liederbuch nichts gewusst.

Der 31-Jährige galt als ein Shooting-Star der FPÖ und war wegen des guten Ergebnisses bei der Landtagswahl für ein Ministeramt gehandelt worden. Die niederösterreichische Ministerpräsidentin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) lehnte gleichwohl jegliche Zusammenarbeit mit Landbauer ab. Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen hatte Landbauer schon vor der Wahl am Wochenende zum Rücktritt aufgefordert.

Statt Landbauer will die FPÖ nun Gottfried Waldhäusl in die Landesregierung entsenden. Mikl-Leitner begrüßte diese Entscheidung.  dpa

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