Urteil gegen Facebook

Das Recht auf Datenschutz

von Redaktion

Netz-Experten wissen es, und die meisten Netz-Nutzer ahnen es zumindest: Die Art und Weise, wie Facebook die Daten seiner Mitglieder nutzt, ist mit unserem Datenschutzrecht nicht vereinbar. Hier setzt das Berliner Landgericht mit seinem Urteil an: Wird es rechtskräftig, muss Facebook Teile seiner Nutzungsbedingungen ändern.

Facebook war bei seiner Gründung ein virtueller Tummelplatz von Freunden und Freundesfreunden. Heute ist Facebook ein milliardenschwerer Konzern mit Interessen, die jenseits des guten Vorsatzes liegen, Menschen miteinander zu verbinden. Es stimmt: Wer sich dort anmeldet oder trotz der undurchsichtigen Datenschutzpolitik dabei bleibt, verantwortet diese Entscheidung selbst.

Was aber auch stimmt: Wenn erwiesen ist, wie schlecht sich die Praktiken mit unseren Gesetzen zum Schutz der Verbraucher vertragen, muss eine höhere Instanz eingreifen. Denn hier geht es nicht mehr nur um die Frage, wem wir unsere Daten selbst auf dem Silbertablett servieren. Facebook hat es seinen Nutzern beinahe unmöglich gemacht, zu überblicken, welche Informationen an welcher Stelle an wen weitergegeben werden. Es geht um unkontrollierten Datenverlust. Und der muss ein Ende haben.

Kathrin Brack

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