US-Wahl: 13 Russen angeklagt

von Redaktion

Sonderermittler sieht Wahleinmischung und Unterstützung Trumps

Washington – US-Sonderermittler Robert Mueller hat 13 Russen wegen des Versuchs angeklagt, die Präsidentschaftswahl 2016 zu beeinflussen. Sie wollten dem politischen System der USA schaden, sagte der stellvertretende Chefankläger Rod Rosenstein. Die Angeklagten werden der Verschwörung beschuldigt, außerdem des Bankbetrugs, des Betruges im Internet und des Identitätsdiebstahls.

Die Anklage ist in der lange wogenden Affäre um eine Wahleinmischung ein gewaltiger Schritt. US-Präsident Donald Trump hatte eine Einmischung seitens Russlands immer bestritten und betont, die Behauptungen sollten nur seinen Sieg diskreditieren. Trump bezeichnet Ermittlungen, die auch eine etwaige Zusammenarbeit seines Wahlkampfteams mit Moskau untersuchen, bis heute als Hexenjagd. Nun legte sein eigenes Justizministerium gerichtsfeste Indizien vor.

Neben den 13 Personen werden drei russische Einrichtungen angeklagt, heißt es in der Klageschrift. „Die drei Einrichtungen haben sich in informationeller Kriegsführung engagiert“, sagte Rosenstein. Unter den Beschuldigten ist auch der russische Oligarch Jewgeni Prigozhin, der von russischen Medien als „Putins Koch“ bezeichnet wird. Seine Firma „Internet Research Agency“ steht im Verdacht, 2016 eine Armee von Trollen organisiert und finanziert zu haben, um die US-Wahlen zu beeinflussen.

Die 37-seitige Klageschrift legt ein strategisches Ziel der Russen dar, Zwietracht und Misstrauen zu säen, indem die Wahlkampagne Donald Trumps unterstützt und die seiner Gegnerin Hillary Clinton beschädigt wird. Rosenstein sagte, die Anklage richte sich gegen den Versuch der Beeinflussung. Sie treffe keine Aussage zum Wahlausgang.

Einige der Beschuldigten sollen für ihre Aktionen sogar in die USA gereist sein, um Informationen zu sammeln. Sie hätten US-basierte Computerinfrastruktur genutzt, um ihre russischen Wurzeln zu verschleiern. Sie hätten Evakuierungspläne gehabt für den Fall, bei einer Enttarnung das Land verlassen zu müssen.

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