Der Reflex zielt Richtung Geld. Der Profifußball wird weithin zuallererst als explosionsartig wachsende Geldmaschine wahrgenommen. Deswegen lautet die scheinbar logische Argumentation: Wer so sehr im Geld schwimmt, kann leicht auch für die Kosten aufkommen, die sein Spielbetrieb für die Polizei und damit letztlich für den Steuerzahler verursacht. Dieser Meinung war in einer Revisionsverhandlung auch das Bremer Oberverwaltungsgericht. Ob das Urteil Bestand hat, wird sich aber erst vor dem Bundesverwaltungsgericht zeigen.
Die Deutsche Fußball Liga reagierte auf den überraschenden Spruch mit gehörigem Unverständnis. Ihr Standpunkt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei ausschließlich Aufgabe des Staates, steht juristisch auf sehr sicheren Beinen. Die positive Bewertung des Urteils durch die Politik kommt dagegen sehr situationsbezogen daher. Nach dem – zugegeben populären – Motto, dort abzukassieren, wo das große Geld sitzt.
Das hieße dann aber beispielsweise auch, dass die Münchner Wiesn-Wirte an den Kosten für die umfangreichen Polizeieinsätze während des Oktoberfests beteiligt werden müssten. Bisher wird das nicht ernsthaft diskutiert. Es gibt also guten Grund, davon auszugehen, dass das Bundesverwaltungsgericht das gestrige Urteil kassieren wird. Nicht, weil es die Fußballvereine verschonen, sondern dem Gesetz Geltung verschaffen will.
Heinrich Lemer
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