Es kann sicher als eine positive Folge des gemeinsam begangenen Lutherjahres gesehen werden: Die katholischen deutschen Bischöfe wollen gemischt-konfessionellen Ehepaaren im Einzelfall ermöglichen, gemeinsam zur Kommunion zu gehen. Gewiss, viele tausend Paare praktizieren das schon so seit langem – und der katholische Pfarrer drückt ein Auge zu. Oder sie gehen unerkannt in eine fremde katholische Kirche zum Gottesdienst.
Laut katholischem Kirchenrecht dürfen nur katholische Gläubige das Altarsakrament empfangen – es sei denn, es besteht Todesgefahr oder eine andere schwere Notlage. Weil es gerade in Deutschland sehr viele gemischt-konfessionelle Paare gibt, haben zahlreiche Eheleute darunter gelitten, dass sie in der katholischen Kirche nicht gemeinsam die Kommunion empfangen dürfen. Inzwischen hat sich der Wind gedreht. Die Menschen leiden nicht mehr stumm. Sie reagieren. Entweder gehen sie gleich in die evangelische Kirche, wo beide Eheleute zum gemeinsamen Abendmahl willkommen sind. Oder sie setzen sich über das katholische Verbot hinweg. Oder sie gehen gar nicht mehr. Lang genug hat es gedauert, bis die katholischen Bischöfe reagiert haben. Das ist ein erster Schritt auf dem Weg zum generellen gemeinsamen Abendmahl.
Claudia Möllers
Sie erreichen die Autorin unter
Claudia.Moellers@ovb.net