Auch wenn die großen Parteien bei der Bundestagswahl quasi auf jedem Wahlplakat mit ihren Kanzlerkandidaten warben – die Bürger wählten CDU-Chefin Angela Merkel oder SPD-Chef Martin Schulz nur indirekt. Sie stimmten bei Bundestagswahlen nämlich ausschließlich über die Zusammensetzung des Parlaments ab. Es ist laut Grundgesetz Aufgabe der gewählten Abgeordneten, dann den Kanzler zu wählen. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben des Bundestags. Abgestimmt wird ohne Debatte und geheim in Wahlkabinen.
Zuvor schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten vor. Rechtlich darf er zwar frei entscheiden, bislang hat er aber meist den Kandidaten der stärksten Partei vorgeschlagen – in diesem Fall Angela Merkel (CDU). Bisher folgte der Bundestag immer dem Vorschlag des Bundespräsidenten. Union und SPD haben zusammen 44 Stimmen mehr, als für die Kanzlermehrheit nötig sind.
Insgesamt sitzen 709 Abgeordnete im Parlament, die Kanzlermehrheit liegt bei 355 Stimmen. Die Union verfügt über 246 Sitze, die SPD über 153.
Wenn die Kanzlerwahl beim ersten Mal nicht klappt, folgen weitere Wahldurchgänge. Scheitern sämtliche Versuche, eine Mehrheit zu finden, kann das komplizierte Verfahren in eine Minderheitsregierung oder eine Neuwahl münden.