Der Bundespräsident wirkt nach dem Grundgesetz bei der Regierungsbildung mit, indem er dem Bundestag den Bundeskanzler zur Wahl vorschlägt. Frank-Walter Steinmeier, ohne den Angela Merkel am Mittwoch nicht mit den Stimmen der SPD zur Kanzlerin gewählt worden wäre, hat sich entschlossen, Merkel nicht nur vorzuschlagen, sondern ihr und ihren Ministern – was das Grundgesetz nicht vorsieht – auch gleich noch einen sehr konkreten Regierungsauftrag mit auf den Weg zu geben: Man solle, mahnte das Staatsoberhaupt bei der Ernennung des neuen Kabinetts, bei den „alltäglichen Konflikten im Land genau hinhören und hinschauen“ und „offen und ehrlich“ diskutieren, und er machte zugleich klar, was er damit meinte: „Gerechtigkeitsfragen, Flüchtlingspolitik und Migration, Integration und Heimat“. Da liegt die Mutmaßung nahe, dass das Staatsoberhaupt hier noch deutlichen Nachholbedarf erkennt.
Steinmeier vergaß auch nicht hinzuzufügen, dass das „legitime Debattenspektrum nicht an den Außengrenzen der Regierungsmeinung“ ende. Wir wissen nicht, ob Merkel, die gerne wortreich nichts sagt, schon gar nicht zu diesen Themen, sich über die Belehrungen durch den Präsidenten freute. Aber es wäre schön, wenn dessen Worte nicht in den Wind gesprochen wären. Denn all die internationalen Bewährungsproben, vor denen die Kanzlerin nun steht, kann sie nur bewältigen, wenn sie das Volk wieder hinter sich bringt. Schafft sie das nicht, löst sich ihre Macht spätestens mit der Europawahl im nächsten Jahr auf.
Georg Anastasiadis
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