Debatte um Schwangerschaftsabbrüche

Ein unwürdiger Vergleich

von Redaktion

Was wiegt mehr: Das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren? Oder die Pflicht, ein ungeborenes Kind zu schützen? Das Thema Abtreibung spaltet. Neuerdings auch wieder Union und SPD. Die Debatte um den Paragrafen 219a, der regelt, wie über Schwangerschaftsabbrüche informiert werden darf, ist überfällig. Aber definitiv nicht so, wie sie der Bundesgesundheitsminister führt.

Jens Spahn, männlich und kinderlos, behauptet allen Ernstes, Tiere würden in Deutschland mehr geschützt als ungeborene Menschen – und spricht sich in diesem Zusammenhang gegen „Werbung“ für Abtreibungen aus. Ein unwürdiger Vergleich! Obendrein trifft Spahn mit seinen polemischen Aussagen die Falschen: Frauen in seelischer Not. Keine Frau entscheidet sich leichtfertig für einen Schwangerschaftsabbruch. Und jede von ihnen muss ein Recht auf seriöse und unabhängige Informationen haben. Das aber ist bei uns kaum möglich. Ärzte, die offen über den Eingriff und die Risiken informieren, machen sich in der Regel strafbar, wie ein aufsehenerregendes Urteil vom vergangenen Jahr zeigt. Ein Urteil, das letztlich auf einem veralteten Gesetz basiert: Wer eine Schwangerschaft abbricht, verstößt gegen geltendes Recht; es gibt nur Ausnahmen, die eine Abtreibung straffrei machen.

Frauen, die sich schweren Herzens für einen Abbruch entscheiden, brauchen keine Stigmatisierung. Sie brauchen die bestmögliche Beratung. Auch, um sich am Ende vielleicht doch noch für ihr ungeborenes Kind zu entscheiden.

Barbara Nazarewska

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