Prozess gegen Netzwerk Embryonenspende

Im Zweifelsfall fürs Leben

von Redaktion

Es ist eine Schande, dass in Deutschland eine der wichtigsten Fragen überhaupt juristisch nicht eindeutig geklärt ist. Nämlich die Frage: Ab welchem Zeitpunkt beginnt menschliches Leben? Beginnt es mit dem Eindringen der Samenzelle in die Eizelle? Oder erst mit der Verschmelzung des weiblichen und männlichen Erbguts? In Zeiten einer fortschreitenden Reproduktionsmedizin und eines veralteten Embryonenschutzgesetzes, anno 1990, ist diese augenscheinliche Nuance wesentlich. Denn sie kann den Ausschlag dafür geben, ob eine Entscheidung fürs Leben fällt – oder für die Vernichtung potenziellen Lebens.

Der Freispruch am Amtsgericht Dillingen für das Netzwerk Embryonenspende ist daher ein wegweisendes Urteil. Die gemeinnützige Organisation vermittelt zwischen Paaren, die nach einer abgeschlossenen Kinderwunsch-Behandlung ihre befruchteten Eizellen spenden wollen – an Paare, die sonst keine Chance auf ein Kind hätten. Das ist ein ehrenwerter Ansatz. Aber: Juristisch problematisch, und das schon seit vielen Jahren. Denn befruchtete Eizellen gibt es in verschiedenen Entwicklungsstadien. Und: Mal gelten sie per Gesetz als schützenswert, ein anderes Mal nicht so ganz. Dennoch haben alle einen gemeinsamen Nenner: Aus jeder dieser Eizellen kann Leben erwachsen. Und nur darauf kommt es doch letztlich an.

Das Embryonenschutzgesetz muss nach fast 30 Jahren dringend reformiert werden. Mit einem klaren Ziel: Potenzielles Leben sollte immer eine Chance bekommen.

Barbara Nazarewska

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