Neuregelung der Grundsteuer

Gestaltungswille gefragt

von Redaktion

Die Grundsteuer ist verfassungswidrig. So urteilte das Bundesverfassungsgericht. Jede andere Entscheidung wäre angesichts der absurden Art der Steuerberechnung eine Sensation gewesen. Nun also ist die Politik am Zug.

Städte und Gemeinden, die die Steuer kassieren, wollen auf keinen Cent verzichten. Die betroffenen Bürger wollen verständlicherweise nicht mehr zahlen. Das klingt nach reiner Besitzstandswahrung im neuen verfassungsgemäßen Gewand. Falls die Politik dem Wunsch der Betroffenen folgt, hätte sie einmal mehr die Chance vergeben, sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen.

Man muss die Grundsteuer gemeinsam mit ihrer Schwester, der Grunderwerbsteuer, betrachten: Die eine besteuert das menschliche Grundbedürfnis nach Wohnen, die andere bei jedem Weiterverkauf einer Immobilie deren vollen Wert mit bis zu 6,5 Prozent. Dagegen bleiben die enormen Gewinne steuerfrei, die entstehen, wenn beispielsweise ein Acker zu Bauland wird. Es wird ausschließlich die Substanz besteuert, der Wertzuwachs bleibt in aller Regel unangetastet. Diese Schieflage ist eigentlich unhaltbar. Ihre Beseitigung erfordert aber politischen Gestaltungswillen, der dem Widerstand interessierter Kreise einmal standhält. Das ist möglicherweise zuviel verlangt.

Martin Prem

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