Macron II: 3%-Hürde bei der Europawahl?

In deutschem Interesse

von Redaktion

„Unsere europäische Demokratie ist die Frucht vergangener Schlachten“, sagte Emmanuel Macron gestern in seiner Rede in Straßburg. Sein Besuch bei den Abgeordneten des Parlaments, der Herzkammer der europäischen Demokratie, war mehr als eine Höflichkeitsgeste: Auch der französische Präsident muss anerkennen, dass ohne oder gegen die gewählte Volksvertretung in Europa wenig oder gar nichts vorangeht, auch wenn dem Gremium das Königsrecht, die uneingeschränkte Budget- und Steuerhoheit, noch fehlt. Etwa 80 Prozent der Gesetze, die unser Leben in Deutschland prägen, entstehen in Straßburg oder Brüssel.

Die Debatte hat ein Jahr vor der nächsten Wahl in der EU Gewicht: Nach welchen Regeln sollen die deutschen Abgeordneten in das EU-Gremium entsandt werden? Die Bundesregierung möchte eine Drei-Prozent-Hürde einführen – diesmal über EU-Recht, nachdem das Bundesverfassungsgericht zuletzt 2014 eine Sperrklausel abgelehnt hatte. Mit der Begründung, dass im EU-Parlament stabile Mehrheiten nicht so wichtig seien. Auch Richter in roten Roben können irren. Die Folge: Extremisten sowie Einzelgänger, die die europäische Ebene als Kabarettbühne missbrauchen, förderten eine Zersplitterung im Parlament, die weder der Durchsetzung deutscher Interessen dient noch die tatsächliche Repräsentanz in der Bevölkerung widerspiegelt: Wer nicht einmal drei Prozent der Wähler hinter sich bringt, präsentiert offenbar keine relevanten politischen Inhalte.

Auch der nächste Kommissionspräsident sollte nur über die Spitzenkandidatur bei der Europawahl ins Amt kommen. Mit den meisten Stimmen der Bürger und Abgeordneten. Und nicht als Marionette der EU-Regierungschefs.

Alexander Weber

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