Berlin – Gegen Schimpftiraden des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan war man in Berlin eigentlich schon abgehärtet. Aber was das Staatsoberhaupt und die türkische Regierung in den zwei Monaten vor dem Verfassungsreferendum in der Türkei im April 2017 so alles von sich gaben, war aus deutscher Sicht doch weit unter der Gürtellinie. Zeitweise wurden die Bundesregierung und Kanzlerin Angela Merkel persönlich fast täglich mit Nazi-Vergleichen überzogen.
Der Grund waren Verbote von Wahlkampfveranstaltungen türkischer Politiker in Deutschland, die auf kommunaler Ebene wegen Sicherheitsbedenken ausgesprochen wurden. Es war der Tiefpunkt in der deutsch-türkischen Beziehungskrise, die sich seit dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 zusehends verschärft hatte.
Jetzt gibt es wieder einen Wahltermin. Erdogan hat überraschend vorgeschlagen, das Parlament und den Präsidenten am 24. Juni wählen zu lassen – viele Monate früher als geplant. Das Parlament muss noch zustimmen. Aber in Deutschland geht schon jetzt reflexartig die Debatte los, ob der Wahlkampfstreit nun von vorne beginnt.
„Bei anstehenden Wahlen in der Türkei, muss der Wahlkampf dort geführt werden und nicht bei uns in Deutschland“, betont CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer. „Wir wollen in unseren Städten keine innertürkischen Konflikte, die unser Zusammenleben belasten.“ Eigentlich erübrigen sich solche Äußerungen inzwischen. Denn die Rechtslage wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf den Streit um das Verfassungsreferendum geändert und ist eindeutig. Wahlkampfauftritte von Amtsträgern aus Nicht-EU-Staaten sind drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihrem Land nun grundsätzlich verboten. Darüber hat das Auswärtige Amt alle Botschaften in Deutschland am 30. Juni 2017 in einer Note unterrichtet.
Darin heißt es, dass Auftritte ausländischer Amtsträger (dazu zählen Regierungsmitglieder) vor Wahlberechtigten ihres Landes in Deutschland auch außerhalb von Wahlkampfzeiten von der Bundesregierung genehmigt werden müssen. „Die Genehmigung wird grundsätzlich nicht erteilt, wenn der Auftritt in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten vor dem Termin von Wahlen oder Abstimmungen liegt; diese Regelung gilt grundsätzlich nicht für Mitgliedstaaten der Europäischen Union.“ Damit ist klar: Allen türkischen Regierungsmitgliedern sind Wahlkampfauftritte hier bis zum anvisierten Wahltermin grundsätzlich verboten.
Was macht Erdogan nun mit diesem Verbot? Akzeptiert er es? Wird er sich wieder lautstark und mit scharfen Worten darüber beschweren? Für den Grünen-Politiker Cem Özdemir ist die Sache klar: Erdogan „hat ein Interesse daran, dass es zu einer permanenten Eskalation kommt. Er stilisiert sich gerne in die Opferrolle, um das innenpolitisch zu nutzen.“
Von türkischer Seite kommen allerdings versöhnliche Signale. Der Abgeordnete von Erdogans AKP-Partei, Mustafa Yeneroglu, sagt: „Wir haben kein Interesse daran, dass die deutsch-türkischen Beziehungen noch mal unter Druck geraten oder innertürkische Konflikte nach Deutschland getragen werden.“ Michael Fischer, Miriam Schmitt