München – Selbst die hartnäckigsten Streiter glaubten nicht mehr an die Auferstehung ihres geschätzten Obersten Bayerischen Landesgerichts. Am 30. Juni 2016 traf sich deshalb der Verein „Pro Justiz“ im Konferenzsaal der Rechtsanwaltskammer München und löste sich auf. 14 Jahre hatte die Gemeinschaft mit zeitweise 800 Mitgliedern gegen das Aus des „Obersten“ und die Verschlankung der Justiz protestiert. Vergeblich. Die Wut verflog, und das Einzige, was blieb, ist eine aus der Zeit gefallene Internetseite. Seit Mittwoch würde sich eine Frischzellenkur lohnen: Der neue Ministerpräsident erfüllt den Wunsch des Vereins, den es nicht mehr gibt.
So überraschend Edmund Stoiber das traditionsreiche, aber kaum bekannte Gericht 2004 abschaffte, so überraschend tauchte es bei Nach-Nach-Nachfolger Markus Söder in seiner Regierungserklärung wieder auf. Drei Sätze, aber inhaltlich ein Paukenschlag: Das „Oberste“ kommt zurück.
Das Gericht übernimmt zum Beispiel Beschwerden bei Vergaben und die Revision von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Die können nun wieder in Bayern ausverhandelt werden und müssen nicht mehr zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Gut sei das, argumentiert Justizminister Winfried Bausback, denn viele Verfahren hätten „durchaus eine bayerische Charakterstruktur“. Über bayerische Streitereien lässt man halt dann doch lieber bayerische Richter entscheiden.
Das ist ein Argument, aber ein Luxus, den man sich leisten muss. Stoiber hatte das Gericht aus Kostengründen abgeschafft, die Staatskasse war damals klamm. Auf 1,4 Millionen Euro schätzte er das jährliche Sparpotenzial. „Politisch muss es darum gehen, einen Staat zu schaffen, den sich die Bürger auf Dauer leisten können“, argumentierte der damalige CSU-Abgeordnete Bernd Weiß dazu im Oktober 2014 im Landtag. „Keinen erkennbaren Synergieeffekt“ gebe es.
14 Jahre später sprudeln die Steuern. Söder kann aus den Vollen schöpfen, ohne die schwarze Null akut zu gefährden. Offiziell ist vom Ausbau der „Eigenständigkeit der bayerischen Justiz“ die Rede, von „einheitlicher Rechtsprechung“ und „mehr Rechtssicherheit“. Es geht aber auch um Symbolik: Das „Oberste“ vereint Nostalgie (den Namen dürfte der ein oder andere noch kennen) und Tradition, dessen Geschichte geht immerhin bis 1625 und Kurfürst Max I. zurück.
Eingeweiht waren im Vorfeld nur wenige. Justizminister Bausback beteuert zumindest, Bescheid gewusst zu haben. Damit hat er anderen von Söders Beschenkten etwas voraus: TU-Präsident Wolfgang Herrmann erfuhr zum Beispiel erst aus der öffentlichen Rede im Landtag, dass er eine neue Fakultät in Ottobrunn bauen darf. Und vom Tourismus-Bus entlang der Alpenkette wussten die Landräte noch nichts.
Die Werbung für das „Oberste“ übernimmt Bausback in einer eilig einberufenen Pressekonferenz: „weiterer Meilenstein“, „unschätzbarer Wert“, „großartiger Erfolg“. Einen Eröffnungstermin oder die genaue Zahl der Rechter bleibt er schuldig. Da sei noch nichts final geplant, das müsse „mit der Praxis“ geklärt werden. Klar ist dagegen, dass das Gericht seinen Sitz in München hat und zwei Außensenate Nürnberg und Bamberg bekommt. Die jährlichen Personalausgaben (rund 30 Richter) sollen „seriös und konservativ geschätzt“ bei einer Million Euro liegen.
Die Abgeordneten der CSU nahmen die Neugründung freudig auf, bei der Abstimmung über die Abschaffung 2004 war das ganz anders. Damals endete ein erbitterter Streit in namentlicher Abstimmung, bei der Fraktionsmitglieder offen rebellierten, etwa der heutige Staatssekretär Georg Eisenreich und Ex-Justizminister Alfred Sauter. Für sie und den aufgelösten Justizverein dürfte es eine späte Genugtuung sein. Sebastian Dorn