Bayerns Oberstes Landesgericht

Wende ohne Gegenwind

von Redaktion

Bayerns Richterbund klagt über hunderte fehlende Stellen, die Zahl der Asylverfahren ist explodiert, immer mehr und immer aufwändigere Terror-Prozesse zermürben die Gerichte, eine Pensionierungswelle rollt auf die Justiz zu. Es gibt leise Zweifel, ob eine Wiedereinführung des Bayerischen Obersten Landesgerichts wirklich das allerwichtigste Vorhaben der Justizpolitik sein sollte.

Schon klar: Ministerpräsident Söder erhöht die Stellenzahl in der Justiz. Gut so. Er will darüber hinaus im Wahljahr ein Zeichen setzen für bayerisches Selbstbewusstsein und trotzige Eigenständigkeit. Eine Gerichtsreform ist dafür aber der falsche Austragungsort. Die Justizstruktur hat in anstrengenden, gefährlichen Zeiten der Effektivität zu dienen, nicht der Bayern-Tümelei. Zwölf Jahre nach der Abschaffung des „Obersten“ sind dessen Aufgaben nahtlos auf andere hohe Gerichte verteilt; Wehmut hinterließ es sicher in weisen Fachkreisen, aber keine Gerechtigkeitslücke. Die Folgekosten fürs Rückabwickeln der einst umkämpften Stoiber-Reform hätten Söder und sein ihn treu lobpreisender Justizminister besser in die Aufstockung der bestehenden Gerichte gesteckt.

Bayerns Politik krankte in den letzten Jahren daran, bei Gegenwind aus dem Volk Entscheidungen bereitwillig zu revidieren. Sie sollte nun nicht dazu übergehen, das auch gleich ohne Gegenwind zu tun.

Christian Deutschländer

Sie erreichen den Autor unter

Christian.Deutschlaender@ovb.net

Artikel 1 von 11