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von Redaktion

Wien und Berlin lassen keine türkische Wahlauftritte zu

Die Regierungen in Berlin und Wien wollen Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Deutschland und Österreich vor den türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen am 24. Juni nicht zulassen. Österreichs Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sagte, Auftritte türkischer Politiker in Österreich seien „unerwünscht“. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin verwies auf eine im vergangenen Sommer ergangene Rundnote, wonach Auftritte ausländischer Politiker in Deutschland drei Monate vor Wahlen grundsätzlich nicht genehmigt würden. Dies gelte für alle Staaten außerhalb der EU. Vor dem umstrittenen Referendum über die Stärkung der Befugnisse von Präsident Recep Tayyip Erdogan im April 2017 hatte es heftigen Streit mit Ankara über Auftritte türkischer Politiker in Deutschland, Österreich und den Niederlanden gegeben. Es wird erwartet, dass Erdogan auch dieses Mal Wahlkampfveranstaltungen in Europa organisieren will.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den von Deutschland unterstützten Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien als völkerrechtswidrig eingestuft. „Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar“, heißt es in einem elfseitigen Gutachten.

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