Felbinger erhält Landtags-Rente

von Redaktion

Abgeordneter überschreitet Schwelle – Revision gegen Urteil eingelegt

München – Ein Monat nach seiner Verurteilung hat Günther Felbinger (55) die Schwelle für die Altersentschädigung des Landtags überschritten. Der Abgeordnete könnte damit sein Mandat ab sofort freiwillig zurückgeben und würde dennoch ab dem Rentenalter eine monatliche Zahlung in Höhe von 2687 Euro erhalten. Voraussetzung ist, mindestens neuneinhalb Jahre Teil des Landtags zu sein. Das ist bei Felbinger seit Samstag der Fall.

Es gibt immer wieder Stimmen im Landtag, die Felbingers Rückzug fordern. Der frühere Abgeordnete der Freien Wähler, inzwischen fraktionslos, hatte über Jahre mit fingierten Abrechnungen den Freistaat, also den Steuerzahler, betrogen. Das Landgericht München verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da es sich rechtlich gesehen nicht um ein Verbrechen handelte, gab es keine Handhabe, ihm sein Mandat zu entziehen.

Bei der Landtagswahl will Felbinger nicht mehr antreten, ob er sich nun vorzeitig zurückziehen will, beantwortete er auf Anfrage nicht. Mit Rückgabe des Mandats könnte er seine Bewährungsauflagen mindern; Felbinger muss 8550 Euro an das Kinderhilfswerk und 13 600 Euro an die Staatskasse zahlen, aus der seine Abgeordnetendiäten stammen.

Gegen das Urteil hat der Abgeordnete aus Unterfranken Revision eingelegt. Zu den Beweggründen wollte sich sein Anwalt nicht äußern. Es könnten beispielsweise Verfahrensfehler angeführt werden. Der Vorgang, mit dem sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befassen wird, bringt vor allem Zeit. Felbinger will in seinen früheren Beruf als Sportlehrer zurückkehren. Eine Vorstrafe könnte die Anstellung erschweren. S. Dorn

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