Es dürfte eines der entspannteren Wochenenden gewesen sein für Günther Felbinger. Seit Samstag ist er über neuneinhalb Jahre im Landtag, und das bedeutet: Ihm steht im Alter eine extrem hohe Rente von monatlich 2687 Euro zu. Der längst in Ungnade gefallene Abgeordnete hat damit den Betrugsprozess samt Verurteilung bis zum Stichtag für die Abgeordneten-Altersentschädigung ausgesessen. Das ist moralisch verwerflich und schadet dem Ansehen des gesamten Parlaments. Es ist aber Felbingers gutes Recht, die geltenden laschen Regeln des Gesetzgebers zu nutzen.
Ja, das freie Mandat ist ein hohes Gut; Abgeordnete können zu Recht nicht ohne Weiteres aus dem Amt gedrängt werden. Dennoch müsste es Möglichkeiten geben, Missbrauch auch in der Dimension Felbinger einzudämmen. Jeder Angestellte, der seinen Arbeitgeber betrügt, ist sofort seinen Job los, jeder Selbstständige verliert seine Aufträge. Im Landtag darf dagegen ein verurteilter Betrüger einfach bleiben. Diese Gesetzeslücke haben alle Abgeordneten zu verantworten, die sich dem Reformbedarf versperren. Ausgerechnet in einem Parlament, das nach der Verwandtenaffäre vor fünf Jahren besonders sensibilisiert sein sollte.
Sebastian Dorn
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