München – Rechtsanwalt Hermann Borchert berichtet vorab von vielen intensiven Gesprächen mit Beate Zschäpe (43), in der er sie und ihren Charakter kennengelernt habe. Er wolle in seinem Plädoyer ein völlig anderes Bild von der Frau zeichnen, die sich eigentlich nicht der Polizei gestellte habe, um zu schweigen, dann aber doch 248 Verhandlungstage geschwiegen habe, sagte der Verteidiger.
Den Anklage-Vorwurf der Mittäterschaft an den Morden und Anschlägen des National Sozialistischen Untergrunds (NSU) wies der Jurist zurück. Was die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, sagte der Verteidiger. Die Anklagebehörde hatte in ihren Anträgen Anfang Februar lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung für Beate Zschäpe gefordert. Nach Überzeugung der Bundesanwälte war die 43-Jährige eines der drei gleichberechtigten Mitglieder des NSU und demnach an der Vorbereitung und Planung von zehn Morden – neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin – beteiligt. Verteidiger Borchert hielt dagegen, das Zschäpe nicht einmal die Motive ihrer mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Bönhardt gekannt habe.
Auch Zschäpes Rolle innerhalb des „Terror-Trios“ sei falsch interpretiert worden. Sie sei durchaus selbstbewusst gewesen, sagt der Anwalt, den dominanteren Männern habe sie aber nichts entgegenzusetzen gehabt. Obwohl sie die Taten der beiden „Uwes“ abstoßend fand, überwog ihre Liebe zu Bönhardt. Deshalb gab es für sie auch keine Rückkehr in ein bürgerliches Leben
Einen speziellen Antrag für das Strafmaß stellte Verteidiger Borchert noch nicht. Nach ihm soll heute der zweite Wahlverteidiger Mathias Grasel plädieren. Im Anschluss kommen die drei Altverteidiger Zschäpes zu Wort, danach die Anwälte der vier Mitangeklagten.
Wann es in dem Prozess ein Urteil geben wird, ist völlig unklar. In dem seit fünf Jahren laufenden Verfahren hatten Querelen und Befangenheitsanträge immer wieder für Verzögerungen gesorgt. Und auch am Morgen des 418. Prozesstages schaute zunächst alles nach dem üblichen, allseits ermüdenden Geplänkel aus.
Ein Zeuge aus Zwickau berichtete wenig Erwähnenswertes. Der mitangeklagte Andre E. sei kurzfristig sein Mitarbeiter gewesen – bis er rücklings in einen Kuhstall stürzte und sich schwer verletzte. Der Zeuge sollte Andre E. entlasten, das klappte nicht wirklich. Als dessen Anwalt Daniel Sprafke dazu ansetzte, einen neuen Beweisantrag zu stellen, platzte Bundesanwalt Herbert Diemer der Kragen. Er sprach von „unerträglicher Prozess-Verschleppung“, das fanden wiederum Zschäpes Altverteidiger „unerträglich“.
Der Prozess dauert an.