Aktuelles in Kürze
Statusverlust bei falschen Angaben
Absichtlich falsche Angaben im Asylverfahren rechtfertigen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster eine nachträgliche Aberkennung des Aufenthaltsrechts in Deutschland. In solchen Fällen gebe es auch keinen Vertrauensschutz auf frühere positive Entscheidungen der Asylbehörde, entschie