München – Im NSU-Prozess haben die Verteidiger des mutmaßlichen Waffenbeschaffers Carsten S. einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Der heute 38-Jährige habe nichts von den geplanten Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gewusst, argumentierten seine Anwälte Jacob Hösl und Johannes Pausch gestern vor dem Münchner Oberlandesgericht. „Er hatte so etwas nicht für möglich gehalten“, sagte Hösl. S. habe „nicht bedingt vorsätzlich gehandelt“, ihm könne heute kein strafrechtlicher Vorwurf mehr gemacht werden. Pausch betonte aber, S. werde sein Leben lang mit dem Geschehenen belastet sein – ein möglicher Freispruch würde ihm dies nicht nehmen.
Die Bundesanwaltschaft hatte S. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, weil er die wichtigste Mordwaffe des NSU, eine „Ceska“-Pistole mit Schalldämpfer, besorgt und zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gebracht haben soll. Mit der immer gleichen Waffe ermordeten die beiden Terroristen neun Gewerbetreibende mit türkischen und griechischen Wurzeln. Die Anklage hatte drei Jahre Jugendstrafe für S. beantragt, der zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war. S. hat die Übergabe der Waffe gestanden. Hösl betonte aber, S. sei nur der „willfährige Adlatus“ des Mitangeklagten Ralf Wohlleben gewesen, der bei der Waffenbeschaffung demnach die zentrale Rolle gespielt haben soll. Mit seinen umfassenden Aussagen hatte S. vor allem Wohlleben massiv belastet. Mehrere Angehörige von NSU-Opfern erkannten die Reue von S. an – und haben ihm nach eigenem Bekunden verziehen.