Bundesgerichtshof

Urteil gegen Salafist Sven Lau rechtens

BGH bestätigt Vorinstanz: Unterstützung einer Terrorvereinigung

Karlsruhe – Die Verurteilung des Salafistenprediger Sven Lau wegen Unterstützung einer Terrorvereinigung zu fünfeinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Juli 2017.

Dessen Entscheidung zufo

Mittwoch, 8. April 2026

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