Bundesgerichtshof

Urteil gegen Salafist Sven Lau rechtens

von Redaktion

BGH bestätigt Vorinstanz: Unterstützung einer Terrorvereinigung

Karlsruhe – Die Verurteilung des Salafistenprediger Sven Lau wegen Unterstützung einer Terrorvereinigung zu fünfeinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Juli 2017.

Dessen Entscheidung zufolge war Lau eine Anlaufstelle für Kampf- und Ausreisewillige vor allem aus der salafistischen Szene im Großraum Düsseldorf. Der BGH teilte auf Anfrage mit, dass die Rechtsmittel Laus Anfang April zurückgewiesen wurden. (AZ. 3 StR 49/18). Lau sitzt seit 2015 in Haft. Unter Umständen könnte er im kommenden Jahr nach zwei Dritteln der Haftstrafe wieder auf freien Fuß kommen.

Lau war eine schillernde Figur der radikalislamischen Salafisten. Für Schlagzeilen sorgte er etwa 2014, als er in Wuppertal für eine selbst ernannte sogenannte Schariapolizei warb. Salafisten waren damals in der Stadt in Warnwesten mit dem Aufdruck „Schariah Police“ durch die Straßen gezogen. Nach seiner Festnahme im Dezember 2015 erklärte der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD), Lau gelte als „einer der führenden Köpfe der salafistischen Szene“.

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