Aktuelles in Kürze

von Redaktion

Höcke darf vorerst in der AfD bleiben

Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke darf trotz seiner umstrittenen Dresdner Rede in der Partei bleiben. Das Thüringer Landesschiedsgericht der AfD wies einen Antrag des Bundesvorstands ab, den Gründer des rechtsnationalen Parteiflügels aus der Partei auszuschließen. Die gemäßigte Interessengemeinschaft „Alternative Mitte“ rief die Parteispitze auf, den Fall vor das Bundesschiedsgericht zu bringen. Das Thüringer Schiedsgericht kam zu dem Ergebnis, dass durch die vom Bundesvorstand monierten Äußerungen „eine Wesensverwandtschaft Höckes mit dem Nationalsozialismus“ nicht festzustellen sei.

Im NSU-Prozess haben die Verteidiger des Mitangeklagten Holger G. eine Strafe von „unter zwei Jahren“ für ihren Mandanten vorgeschlagen, aber keinen konkreten Strafantrag gestellt. „Er will für seine Tat geradestehen“, sagte Rechtsanwalt Pajam Rokni-Yazdi vorm Münchner Oberlandesgericht. Der Verteidiger erörterte in seinem Plädoyer auch die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe, ohne dies förmlich zu beantragen.

Nach seiner Abschiebung nach Italien wird die Bundespolizei den Togoer aus dem baden-württembergischen Ellwangen wieder einreisen lassen müssen – sofern er dies möchte. Sollte der togoische Staatsangehörige nach einer gewissen Zeit ein Schutzersuchen gegenüber der Bundespolizei zum Ausdruck bringen, so gilt folgende Regelung: „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens ist die Einreise zu gestatten“, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei in Potsdam.

In der Diskussion um den politischen Nachlass von Altkanzler Helmut Kohl hat dessen Witwe überraschend erklärt, über keine Regierungsdokumente aus seiner Amtszeit zu verfügen. Maike Kohl-Richter habe in einem Schreiben an das Kanzleramt Ende März dargelegt, dass sie nicht im Besitz amtlicher Unterlagen des Bundes sei, berichtet der „Tagesspiegel“. Das Blatt beruft sich auf Angaben, die das Kanzleramt im Zusammenhang mit einer Auskunftsklage der Redaktion gemacht hat. Von Kohl ist bekannt, dass er nach seiner Wahlniederlage 1998 hunderte Aktenordner in die Konrad-Adenauer-Stiftung transportieren ließ und sie einige Jahre später zurückforderte.

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