Herrmann spricht von „Lügenpropaganda“

von Redaktion

Bayerns Innenminister attackiert die Gegner des geplanten Polizeiaufgabengesetzes – Opposition reagiert empört

München – Im Streit um das geplante Polizeiaufgabengesetz (PAG) hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den Kritikern „Lügenpropaganda“ vorgeworfen und große Empörung ausgelöst. „Ich bin vor allen Dingen überrascht davon, dass die zum Teil auch Lügenpropaganda der letzten Wochen wohl auch manch unbedarfte Menschen in die Irre geführt hat“, sagte er im „BR“. Am Wochenende hatten zwischen 30 000 und 40 000 Menschen in München gegen das Gesetz demonstriert.

Änderungen am PAG erwartet Herrmann trotzdem nicht. Er gehe davon aus, dass am Dienstag die letzte Lesung stattfinden und der Landtag mit Mehrheit zustimmen werde. Die Landesregierung müsse den Menschen das Gesetz aber noch besser erklären.

SPD-Landeschefin Natascha Kohnen warf Herrmann vor, den Kontakt zu den Menschen und ihren Sorgen verloren zu haben. „Wer über 40 000 Demonstranten, die für ihre Freiheitsrechte auf die Straße gehen, als unbedarft und von Lügenpropaganda in die Irre geführt bezeichnet, der ist in seiner Rolle als Innenminister fehl am Platz.“

Die Fraktionschefin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze, warf Herrmann vor, sich für „besorgte Bürger von rechts“ zunehmend verständnisvoll zu zeigen, für die Sorgen der breiten Mitte aber kein Ohr zu haben. „Die CSU kippt bedenklich aus der Waage“, sagte Schulze. „Wir wollen in Bayern keine gespaltene Gesellschaft.

Der FDP-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Martin Hagen, erklärte, wenn zehntausende Demonstranten die CSU nicht zur Vernunft bringen könnten, würden es die Wähler tun.

Herrmann bestritt indes die Sorgen der Kritiker, dass mit dem Gesetz auch unbescholtene Bürger ins Visier der Polizei geraten könnten. „Da wird alles in einen Topf geworfen, als ob von bestimmten Maßnahmen jeder Bürger jetzt ständig betroffen sein könnte. Davon kann überhaupt keine Rede sein“, sagte er. Das Gesetz bringe für die Bürger viele Vorteile: beim Datenschutz, beim Rechtsschutz und bei der Sicherheit.

Die Kritiker wenden ein, dass der im Gesetz verankerte Begriff der sogenannten drohenden Gefahr der Polizei neue Kompetenzen gebe und theoretisch eine „unendliche Haft“ ermögliche.

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