München – Der Wutausbruch von 1973 ist legendär. Über die „acht Arschlöcher in Karlsruhe“ tobte Kanzleramtsminister Horst Ehmke, SPD, weil ihm die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht taugten. Nun, bald ein halbes Jahrhundert später, hat sich die Lage in einem Detail gravierend geändert: Die Rolle des Zornigen liegt nicht mehr bei den Genossen, sondern bei der CSU. Seit Jahren bekommen die Christsozialen verlässlich alle paar Monate von Verfassungsrichtern einen spektakulären Dämpfer, oft auf Betreiben der SPD. Bald auch beim neuen Polizeigesetz?
Nach der Abstimmung des Landtags am späten Dienstagabend – 89:67 dafür – wird das Polizeiaufgabengesetz nun beim Bundesverfassungsgericht und beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof landen. Mehrere Oppositionspolitiker planen diese Schritte. Unter anderem hat der SPD-Rechtspolitiker Franz Schindler, nicht gerade ein Heißsporn, bereits bis ins Detail die Spiegelstriche des Gesetzes ermittelt, gegen die er vorgehen will. „Es geht um die Frage, ob die Balance von Sicherheit und Freiheit gewahrt bleibt“, sagt er. Wesentliche Teile des Gesetzes verstoßen seiner Ansicht nach gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot und das Übermaßverbot.
Schindler kündigt eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof an, parallel dazu erarbeitet die SPD eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Ob es ein gemeinsames Vorgehen mit grünen und fraktionslosen Abgeordneten gibt, die ebenfalls Klagen ankündigten, ist offen. Schnell wird es wohl nicht gehen. Mindestens ein Jahr dürfte ein Verfahren in München dauern.
Die CSU argumentiert, das Gesetz setze genau beim umstrittenen Begriff der „drohenden Gefahr“ die Vorgaben der Verfassungsrichter um. Dass die obersten Richter in München oder Karlsruhe das CSU-Gesetz am Ende dennoch stoppen, ist durchaus möglich. Es wäre kein Novum. Die CSU kassierte vor den Gerichten seit Jahren eine Reihe grober Niederlagen. 2015 kippten die Karlsruher Richter einstimmig das Betreuungsgeld, ein über Jahre ausschließlich von der CSU erkämpftes Projekt. „Keine Zuständigkeit“, urteilte das Gericht lapidar. Auch beim Adoptionsrecht für Homosexuelle erhielt die CSU höchstrichterliche Belehrungen aus Karlsruhe.
Der Verfassungsgerichtshof in München zeigt ebenfalls in Streitfragen keine Hörigkeit. 2011 rügte das Gericht die Staatskanzlei in der schlagzeilenträchtigen Umfrage-Affäre und urteilte, die Regierung verletze Rechte der Opposition. Einen ähnlichen Tenor hatten mehrere Entscheidungen zu Auskunftsrechten von SPD und Grünen; zuletzt 2014 in der Verwandtenaffäre, als das Gericht auch noch die betroffenen Minister ungewöhnlich scharf rügte. „Mit Donnerhall ist das Parlament gestärkt worden“, frohlockte die SPD. Ende 2016 verwarfen die Richter die unverbindlichen Volksbefragungen, ein glatter Sieg für SPD und Grüne.
Mit Kraftausdrücken wie Ehmke reagiert die CSU bisher nicht – eher ab und zu etwas verstört. Die Top-Juristen im Innenministerium, in früheren Jahren verlässliches Regierungsorakel, hatten all die Entscheidungen nämlich nie kommen sehen. Womöglich hilft diesmal Insiderwissen: Für die Leitung einer Kommission zur Alltags-Begleitung des Polizeigesetzes hat die Staatsregierung Karl Huber gewonnen – den bis 2015 amtierenden Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs. Christian Deutschländer