Der Verwaltungsgerichtshof hat die horrenden Unterkunftsgebühren für Asylbewerber gekippt. Das allein ist schon ein Paukenschlag. Begleitet wird er von einer Urteilsbegründung, die für die Staatsregierung eine schallende Ohrfeige ist. Die Kalkulation sei ins Blaue hinein getroffen. Von Vergrämung potenzieller Asylbewerber und einem Ausspielen von Sozialhilfe-Empfängern gegen Geflüchtete ist die Rede. Dass sich das Gericht mit so deutlichen Worten gegen die Behörden stellt, hatte niemand erwartet. Es beweist, wie unangemessen der Staat die Flüchtlinge zur Kasse gebeten hat – und zwar ausgerechnet diejenigen, die durch Arbeit versucht haben, ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.
Für die Flüchtlinge, die ihre Schulden bereits abgestottert haben, kommt das Urteil zu spät. Aber vor allem für die Ehrenamtlichen ist es ein wichtiges Signal. In etlichen Orten sind die Helferkreise gefährlich geschrumpft. Viele Helfer haben das Gefühl, dass die Staatsregierung ihre Bemühungen um Integration nicht nur nicht anerkennt – sondern durch Maßnahmen wie das Arbeitsverbot oder die rückwirkende Mietforderung sogar zunichtemacht. Dass sie nun zumindest einen Kampf gewonnen haben, könnte viele wieder motivieren.
Das Innenministerium hat nun einen Monat Zeit, um eine neue Gebührenregelung auszuarbeiten. Eine, die es sozial Schwachen ermöglicht, sich durch Arbeit etwas aufzubauen und irgendwann nicht mehr auf staatliche Hilfen angewiesen zu sein. Dann wäre es eine Gebührenordnung, die einem Sozialstaat würdig ist.
Katrin Woitsch
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