NSU-Prozess

Freispruch gefordert

von Redaktion

Altverteidiger sehen Zschäpe nicht als Drahtzieherin

München – Mit einer Überraschung haben die drei ursprünglichen Verteidiger von Beate Zschäpe (43) die Plädoyers nach der Pfingstpause fortgesetzt. Rechtsanwalt Wolfgang Heer forderte gestern vor dem Oberlandesgericht München nicht nur die sofortige Freilassung der mutmaßlichen Rechtsterroristin, sondern auch ihren Freispruch vom Vorwurf der Morde und der Anschläge.

„Frau Zschäpe ist keine Terroristin, sie ist keine Mörderin und keine Attentäterin“, sagte Heer. Sie habe keine Morde geplant, sie habe keine Waffen beschafft, an den Taten insgesamt nicht mitgewirkt und die Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „auch nicht vom Küchentisch gesteuert“.

Zschäpe sei deshalb von allen Staatsschutzverbrechen freizusprechen. Zu verurteilen sei sie lediglich wegen der Brandlegung der letzten Fluchtwohnung in Zwickau, und zwar wegen einfacher Brandstiftung. „Das ist alles, was von der Anklage des Generalbundesanwalts übrig bleibt“, behauptete Heer und verlangte vom Gericht, die daraus verbleibende Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Die maximal mögliche Strafe sei mit der Untersuchungshaft von sechs Jahren und sieben Monaten abgegolten. Diese sehr lange Haftzeit wertete er allerdings als Hinweis, dass vom Gericht nicht mit einem milden Urteil zu rechnen sei.

Zschäpes Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert hatten bereits eine maximal zehnjährige Freiheitsstrafe gefordert, wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen. Die Bundesanwaltschaft plädierte auf lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung.  wal

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