Wiesbaden – Damit hatte in der deutschen Politik kaum einer gerechnet – und vermutlich auch Ali B. selbst nicht: Der Tatverdächtige im Fall der getöteten 14-jährigen Susanna ist nicht einmal zwei Tage nach dem Fund der Leiche im Irak festgenommen worden. Der irakische Flüchtling steht im Verdacht, das Mädchen aus Mainz vergewaltigt und umgebracht zu haben. Er war nach Angaben der Staatsanwaltschaft vermutlich am Samstag mit seiner achtköpfigen Familie überhastet aus Deutschland abgereist. Nicht übereinstimmende Namen auf Bordkarte und Ausweispapieren fielen am Flughafen nicht auf.
Horst Seehofer (CSU) erklärte, kurdische Sicherheitsbehörden hätten B. gegen 2 Uhr in der Nacht zu Freitag im Nordirak festgenommen. „Das mit der Auslieferung läuft jetzt nach den internationalen Regeln“, sagte der Bundesinnenminister und ergänzte erleichtert: „Mir ist wichtig, der Bevölkerung mitteilen zu können, dass nach diesem furchtbaren Verbrechen sich Gott sei Dank aufgrund der internationalen Zusammenarbeit niemand mehr – an welcher Stelle in dieser Erde (auch immer) – sicher fühlen kann.“
Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft erklärte, es gebe kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak, die dortigen Behörden seien nicht verpflichtet, B. zu überstellen. Einen Antrag, dem 20-Jährigen in seinem Heimatland den Prozess zu machen, könne Deutschland allerdings auch nicht stellen: Im Irak drohe ihm die Todesstrafe.
Die 14-Jährige war vor zwei Wochen verschwunden. Ihre Leiche wurde am Mittwoch in einem Erdloch bei Wiesbaden gefunden. Am Donnerstag gaben die Behörden in einer Pressekonferenz bekannt, dass es sich bei der Leiche um das Mädchen handele. Die Ermittler suchen weiter Antworten auf viele offene Fragen. Im eigens eingerichteten Callcenter seien bis Freitagmittag 70 Hinweise eingegangen, sagte ein Polizeisprecher. Diese hätten die Beamten aber bisher nicht entscheidend weitergebracht, vieles würde noch abgeklärt. Das schriftliche Obduktionsergebnis und die DNA-Analysen liegen noch nicht vor. Ob man wegen der langen Liegezeit der Leiche noch verwertbares DNA-Material findet, bleibt abzuwarten.
Ein weiterer Verdächtiger war noch am Donnerstag wieder freigelassen worden. Der 35-jährige Flüchtling mit türkischem Pass gelte aber weiterhin als Beschuldigter, sagte die Oberstaatsanwältin. Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass er etwas mit der Tat zu tun haben könne. Ein dringender Tatverdacht, der eine Haft rechtfertigen könnte, bestehe aber nicht. Der Mann könne sich frei bewegen.
Susanna soll sich nach Polizeiangaben häufiger in der Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim aufgehalten haben und den Bruder des tatverdächtigen Irakers näher gekannt haben. Nach bisherigen Erkenntnissen soll sie am Abend des 22. Mai oder in der folgenden Nacht vergewaltigt und umgebracht worden sein. Der tatverdächtige Iraker soll mit seiner Familie am Samstagabend von Düsseldorf nach Istanbul und von dort aus weiter in den Irak geflogen sein.
Vor seiner Abreise habe es keine Hinweise gegeben, die ihn mit der Tat in Verbindung gebracht hätten, sagte die Staatsanwältin. Erst am folgenden Tag habe sich ein 13-Jähriger aus derselben Flüchtlingsunterkunft als entscheidender Zeuge gemeldet: Er nannte den möglichen Tatort und Ali B. als Täter. Der Iraker soll ihm zuvor von der Tat berichtet haben. Ob der 13-Jährige unter Polizeischutz steht und ob er weiterhin in der Unterkunft wohnt, wollten die Behörden am Freitag nicht sagen.
Der Fall schlägt deutschlandweit hohe Wellen – es wird auch Kritik an den Behörden auf unterschiedlichen Ebenen laut. Der Asylantrag von Ali B. wurde bereits Ende 2016 abgelehnt, wogegen er klagte. Zudem kam er wegen Pöbeleien und Prügeleien mehrfach mit der Polizei in Kontakt, sein Name wurde auch im Zusammenhang mit der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens genannt.
Bei der Ausreise der Familie stimmten ihre Namen nicht mit den Ausweispapieren in arabischer Sprache überein – was am Flughafen aber nicht auffiel.