verfassungsgerichtsurteil über Streikverbot

Kein „Rosinenpicken“ für Beamte

Karlsruhe – Lehrer und andere Beamte dürfen auch in Zukunft in Deutschland nicht streiken. Eine Lockerung des Streikverbots komme nicht infrage, weil es an den Grundfesten des Berufsbeamtentums rüttle, urteilte das Bundesverfassungsgericht gestern. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitige

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Samstag, 4. April 2026

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