verfassungsgerichtsurteil über Streikverbot

Kein „Rosinenpicken“ für Beamte

von Redaktion

Karlsruhe – Lehrer und andere Beamte dürfen auch in Zukunft in Deutschland nicht streiken. Eine Lockerung des Streikverbots komme nicht infrage, weil es an den Grundfesten des Berufsbeamtentums rüttle, urteilte das Bundesverfassungsgericht gestern. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten. Das lasse ein „Rosinenpicken“ nicht zu. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerden von vier Lehrern zurück. (Az. 2 BvR 1738/12 u.a.)

Von rund 800 000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des Gerichts rund drei Viertel Beamte. Die Kläger aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten in ihrer Dienstzeit bei Protesten oder Streiks der Bildungsgewerkschaft GEW mitgemacht und deshalb Disziplinarstrafen kassiert. Dagegen wehrten sie sich vor Gericht: Das Streikverbot sei zumindest für Lehrer zu strikt, weil diese nicht wie andere Beamte hoheitliche Aufgaben ausübten.

Die Richter des Zweiten Senats überzeugte das nicht. Wenn beamtete Lehrer ihre Beschäftigungsbedingungen tarifvertraglich aushandeln und durch Arbeitskampf erzwingen könnten, werfe das die Frage auf, „womit sich die Fortgeltung beamtenrechtlicher Prinzipien noch rechtfertigen ließe“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Die Anstellung auf Lebenszeit und das Alimentationsprinzip, das die Regelung der Besoldung per Gesetz umfasst, dienten aber der unabhängigen Amtsführung.

Nach Auffassung der Richter sind die deutschen Beamten trotzdem „nicht schutzlos“. Ihre Gewerkschaften seien in die Vorbereitung der beamtenrechtlichen Regelungen mit eingebunden. Wer mit seiner Besoldung unzufrieden sei, könne dagegen klagen.

Die Kläger, die von der GEW und dem Deutschen Gewerkschaftsbund unterstützt wurden, hatten gehofft, dass Karlsruhe eine neue Linie einschlagen könnte. Denn der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof hatte zuletzt in zwei Fällen aus der Türkei geurteilt, dass Beamte streiken dürfen, solange sie keine hoheitlichen Aufgaben bei den Streitkräften, der Polizei oder in der Staatsverwaltung wahrnehmen.

Die Verfassungsrichter sehen sich dazu aber nicht im Widerspruch. Aus ihrer Sicht sind in Deutschland die Mindeststandards erfüllt: Beamte können einer Gewerkschaft beitreten, und die Gewerkschaften haben das Recht, sich Gehör zu verschaffen und ihre Interessen zu schützen. Beamtete Lehrer seien zudem Teil der Staatsverwaltung. Nicht zuletzt betont der Senat den hohen Stellenwert des Rechts auf Bildung. Die GEW kündigte an, das Urteil zu prüfen und dann über weitere Schritte zu entscheiden.

Verdi Bayern bedauerte das Urteil. „Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht nicht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefolgt ist. Die Begründung, dass der Status alleine Einschränkungen zulässt, halten wir weiterhin für bedenklich“, betont der stv. Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, Norbert Flach.

Dagegen begrüßte Bayerns Kultusminister Bernd Sibler das Urteil: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Garant für die Verlässlichkeit unserer Schule. Das Streikrecht stünde dieser Verlässlichkeit entgegen“, so Sibler. Zustimmung zum Urteil kommt auch vom Bayerischen Beamtenbund: „Das deutsche Berufsbeamtentum gibt es nicht ohne das Streikverbot!“, erklärte dessen Vorsitzender Rolf Habermann. „Wir begrüßen es sehr, dass das Gericht so klare Worte gefunden hat.“

Nach dem Urteil nimmt das Land Hessen Disziplinarverfahren gegen tausende Lehrer wieder auf. Es handele sich um rund 4200 verbeamtete Pädagogen, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums in Wiesbaden. 2015 waren Lehrer in Hessen für mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten auf die Straße gegangen.

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