Der heikelste Punkt aus Seehofers „Masterplan“

von Redaktion

Der große Streitpunkt trägt die Nummer 27: Dieser Punkt in Horst Seehofers „Masterplan Migration“, der gestern Abend öffentlich wurde, beschreibt die umstrittenen Zurückweisungen von Flüchtlingen an der deutschen Grenze. Die Passage im Wortlaut:

„Durchführung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen nach Schengener Grenzkodex (SGK) im erforderlichen Umfang. Die aktuelle Anordnung gilt für die deutsch-österreichische Landgrenze bis November 2018. Im Rahmen durchgeführter Binnengrenzkontrollen erfolgen wie bisher Zurückweisungen, wenn die Einreisevoraussetzungen des SGK nicht erfüllt sind (z.B. fehlendes Grenzübertrittsdokument oder Visum). (…) Künftig ist auch die Zurückweisung von Schutzsuchenden beabsichtigt, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchende registriert sind.“

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