Berlin – Für die CSU ist es der bisher noch fehlende Baustein hin zu einer „Asylwende“. Von einem wichtigen Tag für Deutschland, aber auch für die Union spricht die Partei. Für Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ist quasi die Quadratur des Kreises gelungen: eine Einigung im „Geist der Partnerschaft in der Europäischen Union“ und ein entscheidender Schritt, „um Sekundärmigration zu ordnen und zu steuern“. Stimmt das?
Der Inhalt: An der deutsch-österreichischen Grenze sollen Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise gehindert werden. Sie sollen in Transitzentren kommen, aus denen die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden. Für Merkel war das offenbar der heikelste Punkt, sie wehrte sich bis zuletzt. „Dafür wollen wir nicht unabgestimmt handeln, sondern mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen abschließen oder das Benehmen herstellen“, steht im Kompromisspapier. Was, wenn Länder sich einer Rücknahme verweigern? Dann will Deutschland trotzdem an der Grenze zurückweisen, vorher aber einen Vertrag mit Österreich erarbeiten, was dann geschehen soll. Innenminister Horst Seehofer fliegt dazu morgen nach Wien.
Die Zahlen: Deutschland stellte von Januar bis Ende Mai insgesamt 26 023 Ersuchen an EU-Staaten zur Übernahme von Asylbewerbern, die in Deutschland gelandet waren. In 18 577 Fällen stimmten die Staaten zu, tatsächlich wurden aber nur 4092 Migranten überstellt.
Die „Fiktion“: Seehofer wollte die Zurückweisung direkt an der Grenze, auch wenn die Länder, wo der Asylbewerber bereits mit Fingerabdrücken registriert ist, diesen nicht zurücknehmen. Merkel wollte Lösungen mit den europäischen Partnern, keinen nationalen Alleingang. Nun wird das juristische Konstrukt der „Fiktion einer Nichteinreise“ betont. Das klingt kompliziert. In einer Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz heißt es: „Der Ausländer hat eine Grenzübergangsstelle erst dann passiert, wenn er die Kontrollstationen der Grenzpolizei und des Zolls, soweit an den EU-Außengrenzen vorhanden, hinter sich gelassen hat und sich frei in Richtung Inland bewegen kann.“ Kommt er in ein Transitzentrum, ist die Person juristisch nicht eingereist. Die Betroffenen wären demnach noch nicht in Deutschland, sondern in einer Art Niemandsland. Die Fiktion hat enorme Folgen, sagt CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt: „Es startet weder ein Asylverfahren, noch sind Rechtsmittel möglich, noch werden Sozialleistungen gezahlt.“ Die Bundesrepublik ist nicht mehr für jeden verantwortlich, der ihren Boden betritt.
Das Vorbild: Die Formulierung erinnert an das Prozedere an Flughäfen. Eine Transitzone gibt es etwa am Frankfurter Flughafen. In ihr halten sich durchreisende Passagiere auf. Menschen von außerhalb der EU können dort auch einen Asylantrag stellen, vor der Einreise nach Deutschland. Das komplette Verfahren läuft dann in der Transitzone ab – viel schneller als nach einer Einreise. Zwei Tage soll es maximal bis zur Anhörung beim Bundesamt dauern, 19 Tage insgesamt. Migranten dürfen die Transitzonen nicht verlassen.
Die Zonen: Der Grenzkodex des Schengenraums bezieht sich nur auf die Fälle an Flughäfen. Eine EU-Asylrichtlinie von 2013 nennt Transitzonen aber auch im breiteren Kontext der Prüfung von Asylverfahren an den Grenzen der Mitgliedstaaten. Dobrindt sagt, die Union weite das auf alle Bereiche der Schleierfahndung aus, also auf einen Korridor dutzende Kilometer ins Inland. Der CSU-Innenpolitiker Volker Ullrich schlägt sogar vor, weitere Bereiche zu definieren: Fernbahnhöfe, Busbahnhöfe. „Das lässt sich national im Aufenthaltsrecht definieren.