„Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess noch einmal kurz das Wort ergriffen. Das ist das Recht einer Angeklagten – genau wie es ihr gutes Recht war, zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten. Wer aber beides selektiv in Anspruch nimmt, wie es in die Strategie passt, ist nicht glaubwürd
Dieser Artikel (ID: 713667) ist am 05.07.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).