Parteienfinanzierung: Opposition klagt in Karlsruhe

von Redaktion

FDP, Grüne und Linke wollen umstrittene Erhöhung vom Verfassungsgericht kippen lassen – „Begründung der Großen Koalition viel zu dünn“

München – Treffen sich eine Grüne, ein Linker und ein FDP-Politiker – und alle sind einer Meinung. Klingt nach einem durchschnittlichen Witz für den nächsten Politik-Stammtisch? Vielleicht. Tatsächlich aber hat sich diese Szene exakt so zugetragen – und zwar am Donnerstag im Bundestag zu Berlin.

Das Thema, das die drei Oppositionsparteien für einen ungewöhnlichen Moment verbindet, trägt den hölzernen Namen Parteienfinanzierung. Konkret geht es um den Beschluss der Großen Koalition, die Obergrenze für staatliche Gelder an die Parteien um satte 25 Millionen Euro zu erhöhen. Abgestimmt und mit schwarz-roter Mehrheit entschieden wurde am 15. Juni, schon damals war die Aufregung groß. Nun also folgt der nächste Schritt – FDP, Linke und Grüne wollen das umstrittene Gesetz vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe bringen.

„Union und SPD hätten besonders genau begründen müssen, warum es diese deutliche Aufstockung braucht“, sagt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann gegenüber unserer Zeitung. Aber das Gegenteil sei der Fall. Der Verweis auf die steigenden Kosten durch die Digitalisierung sei viel zu dünn. „Zumal Digitalisierung häufig ja mit weniger Kosten verbunden ist“, sagt Buschmann. „Etwa, wenn man per Mail und nicht auf dem Postweg kommuniziert.“

Zuletzt wurde spekuliert, dass vor allem die SPD erhöhten Finanzbedarf haben könnte – angesichts mehrerer Sonderparteitage und Mitgliederbefragungen. Ob das der tatsächliche Grund ist für die im Hauruck-Verfahren und im Schatten der (damals aus deutscher Sicht noch optimistisch betrachteten) Fußball-WM durchgewunkene Erhöhung? Es spreche jedenfalls alles dafür, sagt FDP-Politiker Buschmann. Die Oppositionsparteien seien auch nur extrem kurzfristig informiert worden. „Aber diese Finanzierung soll auch abbilden, wie viel Zuspruch eine Partei in der Gesellschaft hat. Bei weniger Zuspruch gibt es meist weniger Geld. Diesen Mechanismus kann man nicht einfach aushebeln.“

Das Problem ist nicht neu. Die Parteienfinanzierung ist schon lange heikel, weil es einen schwer aufzulösenden Grundkonflikt gibt: Abgeordnete entscheiden darüber, wie viel Geld die Parteien erhalten – fehlende Neutralität ist programmiert. Bereits in der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht daher Korrekturen angemahnt. Obwohl nun zwei oder drei Jahre bis zu einem Urteil vergehen können: Die Oppositionsparteien sind auch dieses Mal optimistisch, dass Deutschlands höchste Richter eingreifen.

Wobei: die Oppositionsparteien? Nein. Die AfD lehnt die Erhöhung der Parteienfinanzierung zwar auch ab, will sich aber der von der grün-rot-gelben Konkurrenz angestrebten Normenkontrollklage nicht anschließen. Stattdessen will die Partei eine sogenannte Organstreitklage in Karlsruhe einreichen. Die Botschaft: Wir machen unser Ding.

Die jährliche Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung, deren Höhe nach einem Schlüssel aus Wählerstimmen und Geldspenden berechnet wird, ging übrigens stetig nach oben. Zwischen 1994 und 1997 lag sie noch bei (umgerechnet) 117,6 Millionen Euro. 2011 betrug die Grenze 141,9 Millionen Euro. Einen derart großen Sprung wie dieses Mal – von in diesem Jahr 165,4 Millionen Euro auf 190 Millionen im kommenden Jahr – gab es allerdings noch nie. Maximilian Heim

Artikel 2 von 11