Das Karlsruher Urteil zur Rundfunkgebühr

Von unschätzbarem Wert

von Redaktion

Die Karlsruher Richter haben gesprochen – und wie erwartet die Rechtmäßigkeit des haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrags festgestellt. Mit der Entscheidung, Nutzer mehrerer Wohnungen nicht doppelt und dreifach zur Kasse zu bitten, wurde zugleich einer der gröbsten Mängel im System beseitigt. Andere werden bleiben – es mag ja wirklich sein, dass einige wenige Bürger weder klassische Rundfunkempfänger noch internetfähige Computer besitzen. Aber so ist das eben mit im Prinzip von allen finanzierten, aber nicht von allen in Anspruch genommenen Leistungen. Zahlt nicht auch, wer keine Kinder hat, für Kindergärten und Schulen?

Wichtiger ist, dass das Gericht mit seinem gestrigen Urteil den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als solchen gestärkt hat. Bei aller berechtigten Kritik am hier und da allzu sorglosen Umgang mit den Gebührengeldern oder an der durch den einen oder anderen Journalisten allzu deutlich geäußerten Gesinnung auch außerhalb des klassischen Kommentars sind starke, staatsferne Sender von unschätzbarem Wert für die Demokratie. Gerade in Zeiten, in denen um uns herum autoritäre Regime immer ungenierter versuchen, die Medien in ihre Gewalt zu bringen.

Rudolf Ogiermann

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