im Fokus

Oberste Richterin bekommt Beistand aus Karlsruhe

von Redaktion

Karlsruhe/Warschau – Mit Malgorzata Gersdorf hat der Kampf für die Unabhängigkeit der polnischen Justiz ein prominentes Gesicht bekommen. Spätestens seit die Präsidentin des Obersten Gerichts in Warschau am 4. Juli trotz Zwangspensionierung in Robe zum Dienst erschien, ist dieses Gesicht auch über die Grenzen Polens hinaus bekannt. Am Freitag in Karlsruhe sind die Kameras auf sie gerichtet. „Ich habe geschworen, die Verfassung zu verteidigen“, sagt sie.

Der Besuch der 65-Jährigen am Sitz der wichtigsten deutschen Gerichte ist seit Längerem geplant. Nun ist er zum Politikum geworden: „Seit gestern liegt ein Schreiben der polnischen Botschaft in Berlin vor mit dem Hinweis, dass Frau Gersdorf ,Gerichtspräsidentin a.D.‘ ist“, sagt Oberbürgermeister Frank Mentrup. Das Auswärtige Amt sieht das anders: Gersdorf noch ihr Büro und den Schlüssel dazu.

Eigentlich ist die Juristin als Rednerin der alljährlichen Reinhold-Frank-Gedächtnisvorlesung nach Karlsruhe gekommen. Sie erinnert an den Widerstandskämpfer, der nach dem gescheiterten Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 hingerichtet wurde. „Wir haben ihr von Anfang an gesagt, dass es für uns keine Rolle spielt, ob sie noch im Amt ist oder nicht mehr.“ Aber: „Keiner hätte gedacht, dass wir in eine solche Aktualität reinkommen“, sagt Mentrup.

Seit dem 4. Juli erreichen die obersten Richter in Polen mit 65 statt wie bisher mit 70 Jahren die Altersgrenze. „Unfreiwillig“, wie das Gericht betont. Durchgesetzt hat das Gesetz die nationalkonservative Regierungspartei PiS. 65 – so alt ist auch Gersdorf. Für sie ist es offensichtlich: Die Regierung will missliebige Richter loswerden und durch genehme Kandidaten ersetzen. Also geht sie weiter zur Arbeit.

14 Juristen mussten laut Gericht ihre Posten räumen. Wer nicht gehen will, kann bei Staatspräsident Andrzej Duda einen Antrag auf Amtsverlängerung stellen. Über 13 solcher Anträge muss Duda noch entscheiden. Gersdorf hat laut PiS keinen Antrag gestellt.

Ist sie damit weiter Gerichtspräsidentin? „Der Präsident meint, ich bin es nicht – ich meine, ich bin bis 2020 erste Vorsitzende des Obersten Gerichts und keiner kann das ändern“, hat Gersdorf immer wieder betont. Sie beruft sich auf die Verfassung: Darin sei die Amtszeit von Gerichtspräsidenten geschützt. „Ein Irrglaube“, sagt Pawel Mucha aus der Kanzlei des polnischen Präsidenten. Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro drohte sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen.

„Das ist keine leichte Zeit für mich“, sagt Gersdorf in Karlsruhe. „Ich bin sehr dankbar, dass meine Position auch einen internationalen Schutz genießt.“ Die Pressekonferenz in Deutschland bietet ihr die Bühne, auf die sie im Moment so dringend angewiesen ist. Die Karlsruher Kollegen stellen sich dabei demonstrativ neben sie. Die 65-Jährige macht sich keine Illusionen über ihre Zukunft. „Hier geht Macht vor Recht, das kann ich nicht verhindern“, sagt sie. „Ich werde eine Erste Vorsitzende im Exil sein.“

Natalie Skrzypzcak und Anja Semmelroch

Artikel 5 von 11