Erstes Retortenbaby wird 40

Es geht um die Kinder

von Redaktion

Die Fortpflanzungsmedizin schreitet rasant voran – während das deutsche Embryonenschutzgesetz zurückbleibt. Das ist verantwortungslos! Nicht etwa, weil alles, was möglich ist, auch legal sein sollte. Sondern weil bei künstlichen Befruchtungen nun mal Kinder entstehen. Und die gilt es zu schützen: durch zeitgemäße Paragrafen statt durch Vorschriften, die auf dem wissenschaftlichen Stand von 1990 stehen geblieben sind.

Als das erste Retortenbaby entstand, und noch lange danach, war es etwa nicht möglich, befruchtete Eizellen für später einzufrieren. Heute ist das Usus – und führt immer öfter zu einer Debatte darüber, wann menschliches Leben beginnt: Bei der Befruchtung? Oder erst bei der Verschmelzung des elterlichen Genmaterials, wenn also ein Embryo entstanden ist? Ein Embryo ist laut Gesetz schützenswert, eine befruchtete Eizelle in einem frühen Stadium nicht. Sie kann vernichtet werden – und mit ihr potenzielles Leben.

Auch die Diskussion um die in Deutschland verbotenen Eizellspenden wird hitzig geführt. Leider vergessen viele, dass Kinder, die im Ausland legal aus einer Eizellspende entstehen, oft nichts über ihre Herkunft erfahren: Die Spenderinnen wollen fast immer anonym bleiben. Die Menschen bei uns haben aber ein Recht darauf, ihre Abstammung zu kennen. In diesem Fall muss das veraltete Embryonenschutzgesetz ebenso dringend reformiert werden – Eizellspenden sollten unter strengen Auflagen erlaubt sein: und zwar im Sinne der Kinder, nicht der Reproduktionsmedizin.

Barbara Nazarewska

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