Bluttest auf Trisomie 21 als Kassenleistung?

Kein Schwarz und Weiß

von Redaktion

Soll ein Bluttest auf Trisomie 21, das Downsyndrom, zur Kassenleistung in der Schwangerschaftsvorsorge werden? Darüber diskutiert derzeit der zuständige Bundesausschuss aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. Die Antwort ist klar: Ja, das sollte er. Dieser Test kann in vielen Fällen Fruchtwasseruntersuchungen vermeiden – und damit auch das Risiko von Fehlgeburten.

Seit Ende Juni steht fest, dass Untersuchungen des Blutes Schwangerer eine Trisomie 21 zu mehr als 99 Prozent sicher bestimmen können. Kritiker sehen darin nur ein Selektionsinstrument. Sie verkennen allerdings, dass dieser Test bereits jetzt auf Selbstzahlerbasis durchgeführt wird. Wer sich den Test aber nicht leisten kann, lässt im Zweifelsfall eine Fruchtwasseruntersuchung vornehmen – die wird nämlich in der Regel von der Kasse übernommen, sobald es nach einer Ultraschalluntersuchung einen Verdacht auf Trisomie 21 oder auf eine andere Behinderung des Fötus gibt.

Eine politische Debatte zu diesem Thema ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Sie darf aber dann nicht rein ideologisch geführt werden. Es gibt hier kein Schwarz und Weiß, sondern viele Grautöne. Vor allem aber sollte eines klar sein: Es sind letztlich die Eltern, die eine Entscheidung treffen müssen, für oder gegen die vorgeburtliche Diagnostik. Und dann, womöglich, auch für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Eine schwerere Entscheidung gibt es nicht. Und deswegen sollte man Betroffenen keine Steine in den Weg legen.

Barbara Nazarewska

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