Beim Denkmalschutz wird oft um Kleinigkeiten gestritten. Manch rigide Vorschrift ist für den Laien vielleicht nicht nachvollziehbar. Dennoch ist es wichtig für den Erhalt der historisch geprägten Architektur unserer Städte, dass es dieses baurechtlich scharfe Schwert gibt. Was die Bürger aber nicht nachvollziehen können, ist, wenn ein vermeintlich scharfes Schwert zur stumpfen Waffe wird.
Das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl in München-Giesing wurde vor knapp einem Jahr dem Erdboden gleichgemacht. Der Aufschrei war groß – zu Recht. Doch die Aufarbeitung des Geschehens zieht sich hin. Dem Eigentümer wurde bis heute keine vorsätzliche Zerstörung des Gebäudes nachgewiesen. Er selbst weist die Schuld von sich und schiebt die Verantwortung weiter an die Baufirma. Was für eine Frechheit.
Noch immer ist unklar, ob der Eigentümer zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Das Uhrmacherhäusl war ein idyllisches Gebäude, markant für die Umgebung, und ein Markstein gegen die fortschreitende Gentrifizierung. Bisweilen werden ja schon minimale Eingriffe in Hausfassaden untersagt – falls nun eine derartige Bausünde nicht geahndet werden würde, wäre das der eigentliche Skandal.
Klaus Vick
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